Beschlussvorschlag:
Die Verwaltung soll, zusammen mit der BEW, Parkplatzflächen auf Eignung, Umsetzbarkeit, Kosten und Kostendeckung für eine PV-Überdachung prüfen.
Ziel sollte es sein, 50% der Parkflächen mit PV-Anlagen zu überdachen und die Freiräume (Baumscheiben, Randstreifen, Kiesbeete etc.) der verbleibenden Parkfläche, ohne Einschränkung des Park- oder Verkehrsraumes, mit Bäumen zu begrünen und zu verschatten. Hierbei sollten nicht nur Laubbäume, sondern ausgewogen zur Hälfte, auch ganzjährig grüne, geeignete Nadelhölzer zur Anwendung kommen. Der Energieertrag soll für den Eigenverbrauch genutzt und gespeichert werden, wenn sich hier eine Wirtschaftlichkeit darstellen lässt. Die Nutzung entsprechender Fördermittel zum Ausbau erneuerbarer Energie, Speicherung und nachhaltiger Stadtgestaltung (EFRE, Leader etc.) ist zu prüfen. Die erforderlichen Investitionen für den Haushalt sind zu ermitteln. Erträge und Einsparungen sollen als Minderaufwand den Haushalt zukünftig entlasten und vorrangig dem weiteren Ausbau zur erneuerbaren Energiegewinnung oder der Stadtbegrünung zugeführt werden.
Begründung:
Vor dem Hintergrund steigenden Strombedarfs und mit dem Ziel die CO2 Emissionen zu senken ist ein Ausbau von Solarenergie unumgänglich.
Für die PV-Nutzung ungeeignete Parkplatzflächen sollten nach Möglichkeit mit Bäumen verschattet werden, um der Aufheizung städtischer Räume durch Verschattung und Verdunstung entgegenzuwirken, Feuchtigkeit zu speichern sowie die Luftqualität zu verbessern indem CO2 gebunden und Sauerstoff produziert wird.
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